Telepflege: Videodienstanbieter sind zum Einstieg bereit
Mit dem Modellprogramm zur Erprobung der Telepflege (§ 125a SGB XI) des BMG soll herausgefunden werden, inwieweit Videodienste die Pflegebedürftigen und deren An- und Zugehörige sowie das Pflegepersonal entlasten und unterstützen können. Dazu müssen zwingend zertifizierte Videodienstanbieter nach § 365 Abs. 1 SGB V genutzt werden. Um den Pflegeeinrichtungen den Einstieg in die Erprobung möglichst einfach zu gestalten, hat der Digitalverband FINSOZ e. V. gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine Befragung unter den derzeit zertifizierten Videodienstanbietern durchgeführt.