Telepflege: Anbieter von Pflegesoftware noch zurückhaltend
Das Tempo der Digitalisierung der Pflege bleibt hoch, das Modellprogramm zur Erprobung der Telepflege (§ 125a SGB XI) läutet einen der nächsten Schritte ein. Um den Pflegeeinrichtungen den Einstieg möglichst einfach zu gestalten, sollte die Lösung eines nach § 365 Abs. 1 SGB V zertifizierten Videodienstanbieters nach Meinung des Digitalverbandes FINSOZ in die täglich genutzte Software zur Planung und Dokumentation der Pflege integriert sein.