Aus Sicht des Fachverbandes FINSOZ ist es für Pflegeeinrichtungen sinnvoll, sich im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetzes mit der Teilnahme derPflege an der Telematikinfrastruktur zu beschäftigen. Denn die TI-Anbindung bietet auch der Pflege viel Potenzial.
„Bereits in der letzten E-Health-COM hatten wir über das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) berichtet. Seit dem 7. November 2019 (…), dass ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sich freiwillig und mit voller Kostenerstattung an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen können.“ (…)