Telepflege könnte die Arbeit in der Pflege noch stärker verändern. Im Modellprogramm nach § 125a SGB XI wird untersucht, welche pflegerischen Aufgaben sich für den Einsatz telepflegerischer Lösungen eignen.
Den gesamten Beitrag des Gastautoren Prof. Dr. Dietmar Wolff, Vorstand im Digitalverband FINSOZ e. V., finden Sie hier: