Verordnung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen – VDiPA
Berlin, 15.06.2022
Aus Sicht des Digitalverbandes beinhaltet die DiPA an vielen Stellen eine positive inhaltliche Konkretisierung des Gesetzes. Vor allem die Präzisierung der Definition des pflegerischen Nutzens unter Einbezug des Berecihs „Haushaltsführung“ und der informell Pflegenden ist positiv zu bewerten. Hinsichtlich der technologischen Entwicklung, Anbindung und Nutzung von DiPA wurde zudem auf offene interoperllbe Standards gesetzt.