Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können als digitale Helfer die Pflege unterstützen. Nun wurde als erster rechtlicher Rahmen ein Entwurf der Verordnung zu deren Erstattungsfähigkeit vorgelegt.
FINSOZ-Geschäftsführerin bewertet VDiPA:
„Gute Ansätze die jedoch nicht zu Ende gedacht wurden“